Entlohnung für Musikschaffende
GEMA einigt sich auf Lizenzvergütungen mit Video-On-Demand-Diensten
Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat sich mit Video-On-Demand-Diensten wie Netflix, Amazon Prime etc. auf Lizenzvergütungen geeinigt. Mit den neuen Verträgen sollen Musikschaffende für ihren Beitrag zu audiovisuellen Produkten entlohnt werden.
veröffentlicht am 28.06.2018