×

"Durch Ausharren ein wichtiges Zeichen gesetzt"

Interview: So beurteilt der Komponist Anselm Kreuzer die Einigung zwischen Youtube und GEMA

Interview von Florian Scholz
veröffentlicht am 21.11.2016

anselm kreuzer composer club komponieren prs gema c3s urteil youtube urheberrecht musikverwertung

Interview: So beurteilt der Komponist Anselm Kreuzer die Einigung zwischen Youtube und GEMA

Anselm Kreuzer. © Foto: Christoph Herrmann

Die Freude der Nutzer ist groß: Youtube (bzw. Google) und die GEMA haben ihre Differenzen (vorerst) beigelegt und die Videoplattform sprudelt wieder als Quelle für Musikvideos. Doch was denken die Urheber über die jüngste Entwicklung in dieser Sache? Darüber sprachen wir mit dem Komponisten Anselm Kreuzer.

Es handelt sich um einen Themenkomplex mit vielen Beteiligten und Stakeholdern. Was hinter den Kulissen – oder genauer – an den Verhandlungstischen passierte, können wir uns nur vage vorstellen. Google bestand auf einer Geheimhaltungsklausel (NDA).

Gerne wird vergessen, dass es in diesem Streit nicht nur Google, die GEMA und die Konsumenten (Youtube-Nutzer) gibt, sondern auch die Autoren der Musik. Oft wird von Künstlern gesprochen, die ihre eigene Musik nicht auf Youtube präsentieren können, dass diese aber selten mit den Autoren der Lieder und Texte identisch sind, ist wenigen bewusst. Komponisten und Textdichter – eben die Autoren der Musik – werden selten direkt zu dieser Situation befragt, obwohl sie es sind, die von den Ausschüttungen der GEMA leben müssen.

Anselm Kreuzer ist Komponist für Film, Fernsehen und Werbung und als solcher auch GEMA-Mitglied. Außerdem ist der Mitglied des Composer Clubs, einem Berufsverband für Auftragskomponisten. Dort engagiert er sich im Vorstand und kann daher einiges zur Thematik im Allgemeinen und seiner persönlichen Situation im Besonderen beitragen.

"Ohne die GEMA müsste ich viel mehr Geld verlangen"

Backstage PRO: Weshalb ist die GEMA für dich wichtig?

Anselm Kreuzer: Ich komponiere Musik, insbesondere für Film, Fernsehen und andere audiovisuelle Medien. Die GEMA verhandelt mit Sendern und Plattformen wie Netflix, Youtube und anderen Streaming oder Video-on-Demand-Anbietern die Musiknutzungsvergütungen und schüttet je nach Nutzungsvolumen – zuzüglich anderweitiger Vergütungsansprüche, etwa aufgrund der Privatkopievergütung – Tantiemen an mich aus.

Durch die GEMA als zentrale Anlaufstelle wird die Musiklizenzierung vereinfacht, sowohl auf Seiten der Nutzer als auch auf meiner Seite. (bzw. der anderer Autoren, Anm.d.Red.) Ohne GEMA müssten beispielsweise Fernsehsender mit unzähligen Komponisten und Verlagen über die Konditionen der Musiknutzung verhandeln. Der Tarifabschluss mit der GEMA schafft Rechtssicherheit bei der Nutzung eines sehr großen Repertoires.

Backstage PRO: Die Ausschüttung der GEMA macht einen wesentlichen Teil deiner Einnahmen aus?

Anselm Kreuzer: Der größere Teil meines Gesamteinkommens besteht aus GEMA-Umsätzen. Dieses Verhältnis ist insbesondere bei internationaler Präsenz des Repertoires nicht unüblich.

Backstage PRO: …und gerade, wenn deine Musik in anderen Ländern genutzt wird, würde die Abrechnung für dich natürlich schwierig. Wäre dein Lebensunterhalt und der Deiner Familie ohne GEMA möglich?

Anselm Kreuzer: Ohne Weiteres wäre das gar nicht so leicht. Da müsste ich schon von meinen Auftraggebern viel mehr Geld verlangen, was aber gar nicht so leicht wäre, da die GEMA-Ausschüttung ja eine Art Erfolgsbeteiligung ist und kein Auftraggeber im Vorhinein für einen noch nicht sicheren Erfolg vergüten möchte.

"Keine Einigung um jeden Preis"

Backstage PRO: Dann ist die Einigung zwischen Youtube (bzw. Google) und der GEMA doch eine gute Nachricht für dich, oder?

Anselm Kreuzer: Eine Einigung im Fall Youtube war seit langem überfällig, allerdings war ich nie der Meinung, dass die GEMA um jeden Preis einen Deal eingehen sollte. Es geht schließlich darum, dass die Urheber der auf Youtube gespielten Musik eine angemessene Vergütung bekommen. Es ist eine gute Nachricht, dass Youtube für die Nutzung von Musik jetzt an die GEMA zahlt, aber es bleiben aufgrund der Geheimhaltung von Details natürlich Fragezeichen.

Und: Ich finde es richtig, dass die GEMA den in der Vergangenheit erfolgten Angeboten eine Absage erteilt hat – anders als die Verwertungsgesellschaften in vielen Nachbarländern, die mit ihren Youtube-Deals mehrheitlich sehr unzufrieden sind, aber sich dennoch auf eher marginale Zahlungen und schlechtes Nutzungsdatenmaterial eingelassen haben.

Ich gehe, ohne Näheres wissen zu können, davon aus, dass auch der nun von der GEMA geschlossene Deal kompromisshaft sein wird und Youtube nicht in genau gleicher Höhe zahlt wie Streaming-Dienste, die eine volle Verantwortung für ihr Repertoire übernehmen. Ich habe aber die Hoffnung, dass die GEMA zumindest den besten je geschlossenen Youtube-Deal erreichen konnte.

Backstage PRO: Youtube hat immer behauptet, dass nur Deutschland, also die GEMA, derartige Befindlichkeiten mit Youtube hat. Von Jeff Cardoni – der bei CSI Miami die Musik komponiert und Produziert hat – weiß ich, dass diese Ansage auch anderen gegenüber gemacht wurde, ja auch der PRS (die "GEMA" der Britten), wie mir ein Vertreter versicherte. Warum hat die GEMA aber mit am längsten sich dem Youtube-Deal verweigert? Ist das Herrschaftsdenken oder Großkotzigkeit?

Anselm Kreuzer: Die GEMA ist eine der stärksten Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaften auf der ganzen Welt, und sie hat es – wie ich finde mit Recht – nicht akzeptiert, dass ein Internetkonzern sich nicht an lange gewachsene und faire Standards hält, nur weil die aktuelle Gesetzeslage in puncto Plattformhaftung Schlupflöcher lässt. Insbesondere war die GEMA nicht bereit von ihrem Grundprinzip einer Mindestvergütung für jede Musiknutzung (pro Klick abgerechnet) abzuweichen (womit auch Urheber von Musik, vor die nicht direkt Werbung geschaltet ist, zu Ihrem Recht kommen, Anm.d.Red.)

Youtube hat sich zwecks Abwendung von Vergütungsansprüchen immer auf international bestehende Haftungsprivilegierungen ("Safe Harbor" oder die in europäischen Ländern bestehenden e-Commerce-Richtlinien) berufen, wonach eine Plattform nicht für von Dritten hochgeladene Inhalte haftet, solange kein Urheberrechtsverstoß gemeldet wurde. Die GEMA hat hingegen stets die Auffassung vertreten, dass Youtube wirtschaftlichen Profit durch z.B. Werbung mit musikalischen Werken macht und daher – so wie jeder andere Medienanbieter auch – zahlungspflichtig ist. Von vielen Vertretern anderer Verwertungsgesellschaften ist sie für ihre Standhaftigkeit gelobt, ja sogar bewundert worden.

"Die Plattformen haben sich der Verantwortung für dargebotene Inhalte entzogen"

Backstage PRO: Da geht es der GEMA um Transparenz und eine Verwahrung gegen willkürliche kommerzielle Nutzung. Wie kommt Youtube auf diese Sichtweise?

Anselm Kreuzer: Die Gesetze zur Haftungsprivilegierung stammen aus den 1990ern, also aus einer Zeit, wo es Youtube noch nicht gab und sich niemand vorstellen konnte, mit welch immensem wirtschaftlichen Nutzen sich Plattformen der Verantwortung für dargebotene Inhalte entziehen würden. Die Rückständigkeit der Plattformhaftung ist im Übrigen nicht nur ein urheberrechtlich relevantes Thema, sondern schlägt gegenwärtig auch im Bezug auf Hass-Kommentare Wellen. Auch hier entziehen sich Plattformen unter Berufung auf die selben veralteten Gesetze zu sehr aus der Verantwortung.

Letztlich hat die GEMA durch ihr Ausharren auch ein wichtiges Zeichen gesetzt, dass diese Gesetze modernisiert werden müssen, da sie im Sinne der Urheber nicht fair sind. Dieses Zeichen darf nicht verblassen vor dem Hintergrund des neuen Deals. Dieser ändert absolut gar nichts an der unangemessenen Rechtslage, und EU-Politiker sind weiter dringend gefragt, die Gesetze den neuen technischen und vor allem gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.

Es ist keine Option, etwa der im EU-Parlament sitzenden Piratenpolitikerin Julia Reda dahingehend zu folgen, dass der GEMA-Youtube-Deal beweise, dass es doch auch ohne Gesetzesanpassungen möglich sei, Deals zu schließen. Es ist und bleibt ein Unding, dass man durch die faktische Verantwortungsdiffusion 7 Jahre lang verhandeln musste, um dann mit ach und Krach ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs durch den Lizenznehmer einen Deal zu bekommen, über den man einige essenzielle Details nicht erfahren darf, weil sie im Interesse des Lizenznehmers geheim gehalten werden müssen.

Nochmal: Die Politik ist hier wirklich sehr gefragt, Weichen neu zu stellen.

"Handfestes über die Konditionen des Abkommens ist nicht bekannt"

Backstage PRO: Das wäre dann aber schon Material für ein neues Interview, Anselm. Bleiben wir beim frisch geschlossenen Deal zwischen der GEMA und Youtube: Wie denkst du über die Konditionen und Bedingungen? Immerhin bist du als GEMA-Mitglied, als Vereinsmitglied auch ein Teil der GEMA.

Anselm Kreuzer: Es gehört zu den Standarts von multinationalen Großkonzernen, Vergütungsabkommen nur unter NDA ("Non Disclosure Agreement") zu verhandeln, aber für eine Verwertungsgesellschaft ist es eigentlich inakzeptabel, weil sie ihren Mitgliedern gegenüber zur Transparenz verpflichtet ist, per Gesetz und Vertrag.

Auch der zwischen der GEMA und Youtube jüngst geschlossene Deal steht – partiell – unter NDA. Das ist sehr bedauerlich, aber war unter den geltenden rechtlichen Bestimmungen sicher nicht zu vermeiden. Es hat nun leider zur Folge, dass wir gegenwärtig kaum etwas Handfestes über die Konditionen des Abkommens wissen.

Wir wissen lediglich, dass die Verantwortlichen bei der GEMA die ausgehandelte Vergütung für angemessen halten und die GEMA auch Daten für eine nutzungsgenaue Abrechnung bekommen soll. Ich vertraue der GEMA und gehe davon aus, dass mit der ausgehandelten Vergütung neue Maßstäbe gesetzt werden.

Es wird aber einige Zeit vergehen, bis aufgrund der ersten tatsächlich erfolgten Abrechnungen vage Rückschlüsse über die Vergütungshöhe und die Qualität des Datenmaterials gezogen werden können. Eine große Herausforderung wird für die GEMA sein, die eingenommenen Gelder fair und sachgerecht zu verteilen.

Backstage PRO: Youtube steht ja auf dem Standpunkt, dass sie nur eine Plattform zur Verfügung stellen und nicht verantwortlich sind für die Inhalte, die hochgeladen werden. So gesehen ist Youtubes nun stattfindende Zahlung freiwillig, und es bleibt der Vorbehalt, dass eigentlich einzelne Nutzer, die Inhalte hochladen, für etwaige Tantiemen an Komponisten, Textdichter und andere Autoren aufkommen müssten. Wie stehst du, auch als Vorstandsmitglied des Composer Clubs dazu?

"Die Verantwortung auf die Nutzern/Uploadern abzuwälzen, wäre nicht fair"

Anselm Kreuzer: Wer Musik – in welcher Form auch immer – mit Bewegtbild verbindet und auf Youtube hochlädt, muss zunächst mal das Recht dazu erwerben in Form einer Lizenz, die er vom Urheber oder Verlag bekommt. Deshalb erklärt er auch beim Upload, dass er das entsprechende Recht hat. Das hat mit dem GEMA-Youtube-Deal nichts zu tun und wird immer so bleiben.

Aber der durch das Abspielen der Musik auf Youtube entstehende wirtschaftliche Vorteil (durch Werbung) liegt bei Youtube. Daher finde ich es richtig, wenn Youtube für diese Nutzungen bezahlt – auch wenn ein Teil der Werbung ggf. an den Uploader ausgeschüttet wird. Es wäre nicht fair den Nutzern/Uploadern gegenüber, wenn Youtube diese Verantwortlichkeit allein auf sie abwälzte.

Die Europapolitik ist – noch mal – gefordert, hier einheitliche und faire rechtliche Standards zu schaffen, damit die Verantwortung von Plattformen angemessen festgelegt wird und nicht der Youtube-Nutzer in rechtliche und wirtschaftliche Fallen läuft, während Musikautoren sich mit "freiwilligen Leistungen" begnügen müssen. Das würde auch die Streaming-Konsumenten vor denkbaren unangemessenen Forderungen schützen.

Backstage PRO: Wobei die Frage bleibt, ob durch die Zahlung nicht eine implizite Anerkennung erfolgt. Was bedeutete das aber für die Uploader oder Channel-Betreiber? Kann jetzt jeder Filme mit GEMA-Musik versehen und hochladen?

Anselm Kreuzer: Nein, so einfach ist das nicht. Der Deal regelt nur, in welchem Umfang Youtube für die Nutzung eingestellter Musik zu zahlen hat. Ob die Musik für Videos genutzt und hochgeladen werden darf, hängt nicht von der GEMA ab, sondern – wie gesagt – davon, ob der Uploader die Lizenz dazu (erworben) hat. Auch GEMA-freie Musik darf im Übrigen nicht einfach ohne Lizenz online genutzt werden, denn auch sie steht unter Urheberrecht.

"Die 'Großen' wie Dieter Bohlen helfen über ihren Marktwert als Zugpferde, vernünftige Preise auszuhandeln"

Backstage PRO: Geht es nicht eigentlich doch nur um das Geld von den "Großen" wie Bohlen und Co.?

Anselm Kreuzer: Nein. Es geht darum, dass überall dort, wo durch Nutzung von Musik Geld gemacht wird, etwas an die Urheber der Musik zurückfließt, damit sie – im besten Fall – von ihrer Musik auch leben können. Wer wie Bohlen häufiger gespielt wird und mehr Profit für Plattformen und andere Musikaufführungsstätten generiert, bekommt in der Verteilung der Gelder natürlich mehr ab. Es ist aber nicht die GEMA, die über den Publikumserfolg von Musik entscheidet.

Übrigens sollte man beachten, dass es auch für "kleine" Urheber von Vorteil ist, dass die "Big Player" in der GEMA sind. Denn der Minutenpreis ist für alle Urheber gleich. Ein "kleiner" Urheber bekommt genauso viel für die Minute auf dem selben Medium wie ein "großer". Und die "Großen" helfen über ihren Marktwert der GEMA als "Zugpferde", vernünftige Preise auszuhandeln.

Backstage PRO: Also profitierst auch du von Bohlen und Co?

Anselm Kreuzer: Im Prinzip schon. Es wäre ein Nachteil, sie nicht in der GEMA zu haben. Ich habe es gerade in meiner Anfangszeit als Segen erlebt, für im TV aufgeführte Musikminuten die einheitliche GEMA-Minutenvergütung zu bekommen. Hätte ich die Nutzungsvergütung allein aushandeln müssen, hätte man mir bei den Sendern mit Sicherheit gesagt "sei doch froh, dass wir dich spielen und bekannt machen und verlang nicht auch noch Geld für die Airplays". Über die Zeit ist durch erfolgreiche Werke Stabilität in mein Leben gekommen, da ich auf gewisse GEMA-Einnahmen zählen kann.

"Änderung und Anpassung dürfen nicht bedeuten, auf Vergütungen zu verzichten"

Backstage PRO: Somit ist deine persönliche Karriere ein Beleg dafür, dass kleinere, mittlere und große (im Sinne der Musiknutzung) Komponisten in gleichem Maße von der GEMA profitieren. Wie passen da Forderungen nach einer Auflösung der Gesellschaft ins Bild? Manch einer argumentiert im Netz, dass das Youtube-Beispiel ein Beleg dafür sei, dass die GEMA sich überholt habe!

Anselm Kreuzer: In Internet-Kommentaren wimmelt es allgemein vor destruktiven Extrem-Kommentaren, die eher wenig auf Sachkenntnis fußen. Aber unabhängig davon war es in der Geschichte häufig so, dass neue Medien meinten, nicht für die Nutzung von Musik zahlen zu müssen. Es hieß schon oft, solche Systeme hätten sich überholt. Auch Radiosender haben in der Anfangszeit häufig argumentiert, Airplays seien doch Werbung für die Musikschaffenden und daher nicht auch noch zu vergüten.

Es waren Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, die hier längerfristig faire Vergütungen etabliert haben. Der gesamte Online-Sektor neigt dazu, eher – wenn überhaupt – nur zu marginalen Vergütungen bereit zu sein. Wir brauchen Institutionen wie die GEMA daher heute mehr denn je, um irgendwann mal bei fairen Standards anzukommen. Natürlich muss auch die GEMA sich stetig den Neuentwicklungen anpassen und in moderne EDV-Systeme investieren, die eine effiziente Erfassung von Nutzungsdaten zwecks genauer Abrechnung erlauben. Wenn Musikurheber in gewissen musikalischen Genres sich in der Vergütungsstruktur nicht fair abgebildet fühlen, ist das sehr ernst zu nehmen im Blick auf stets mögliche Änderungen im Verteilungsplan.

Nur können Änderung und Anpassung nicht bedeuten, auf Vergütungen zu verzichten, weil es in Wirtschaft und Gesellschaft ein Interesse an Gratis-Inhalten gibt. Es sind nämlich genau die Verfechter dieses Interesses, die am lautesten nach einer Auflösung der GEMA rufen…

Backstage PRO: …was den Musikautoren die Existenzgrundlage entziehen würde. Müsste dann das Urheberrecht nicht drastisch modernisiert werden, speziell, weil es ein paar einsame Spitzenverdiener gibt?

Anselm Kreuzer: In jedem wirtschaftlichen Sektor ist es so, dass es Spitzenverdiener und Geringverdiener gibt. Die Schere einzustellen ist nicht Sache der individuellen Schutzrechte, sondern der Steuergesetzgebung.

Wer behauptet, Urheber verdienten allgemein zu viel, verkennt die Realität, dass es für die allermeisten Urheber schwierig ist, sich mit ihrer Sache über Wasser zu halten. Es ist einfach nicht die Aufgabe des Urheberrechts, zu regeln, wie viel Urheber im Einzelfall verdienen, denn es gibt keinen Anspruch auf Erfolg. Es soll vielmehr dort verbindliche Beteiligungen gewährleisten, wo sich wirtschaftlicher Erfolg einstellt.

Zusätzlich gibt es sehr wohl Abzüge für Kulturelles und Soziales sowie gewisse Ausgleichsregelungen. Wer würde denn allen Ernstes behaupten, dass das Prinzip "Erfolgsbeteiligung" unmodern ist? Weder die Gesellschaft im Ganzen noch Musikliebhaber haben etwas davon, wenn Kreativschaffen trotz Publikumserfolgs und wirtschaftlichen Interesses an der Musik zum Hobby wird, das man sich leisten können muss, während einige wenige Großkonzerne sich den ganzen Profit einstecken dürfen.

Backstage PRO: Die US-Amerikaner haben die "Fair Use"-Regelung und sehen diese auch bei (eher "privaten") Youtube-Channels als gegeben an. Brauchen wir diese Regelung denn dann nicht auch?

Anselm Kreuzer: Zwei Punkte dazu. Erstens: "Fair Use" ist ein schwammiger Begriff, der suggeriert, dass Konsumenten nach klaren Regeln einfach Musik nehmen und online stellen könnten. In der Tat würden Gerichte in manchen Fällen der Behauptung eines "fair use" stattgeben, aber das gibt den Konsumenten keine Rechtssicherheit, da sie nicht im Vorhinein wissen, wie ein Gericht entscheiden würde (übrigens in beiden Rechtsräumen: USA und Deutschland; Anm.d.Red.)

Zweitens: Wir haben im deutschen Urheberrecht eine Entsprechung dazu, und zwar in Form von "Schrankenregelungen", die weitaus präziser als "fair use" definieren, wo das Urheberrecht vor anderen Interessen zurückstehen muss. Etwa haben wir ein Zitatrecht, eine Wissenschaftsschranke etc. Meiner Meinung nach bringen die sog. Schranken den Nutzern von urheberrechtlich geschützten Werken mehr Rechtssicherheit, es klingt aber nicht so schön wie "fair use".

"Die C3S hat noch keinerlei schlüssiges Konzept vorgelegt"

Backstage PRO: Wäre die C3S dann nicht die bessere Lösung?

Anselm Kreuzer: Die C3S ist der Versuch, eine "freiere" Verwertungsgesellschaft zu gründen und partiell vergütungsfreie Lizenzen – insbesondere Creative Commons – stärker mit einzubeziehen. Da tun sich aber viele Widersprüche auf, und die C3S hat bislang keinerlei schlüssiges Konzept vorgelegt, wie sie die vielen Herausforderungen besser meistern könnte als die GEMA.

Backstage PRO:  Was meinst du mit "keinerlei schlüssiges Konzept"?

Anselm Kreuzer: Die C3S präferiert offenbar einen völlig "freien" Wahrnehmungsvertrag, nach dem Urheber entscheiden können, welches ihrer Werke sie dort vertreten lassen wollen und welches nicht. Sogar war die Rede davon, dass Urheber selbst entscheiden sollen, welche Nutzungsart sie als kommerziell oder non-kommerziell einstufen. Das macht es am Ende einer Verwertungsgesellschaft unmöglich, Nutzungen auf klarer Rechtsbasis abzurechnen und angemessene Vergütungen auszuhandeln. Und Urheber würden unter Druck geraten, im Interesse derer, die ihre Musik aufführen wollen, ihre Werke aus der Wahrnehmung ganz herauszunehmen.

Backstage PRO: Das heißt konkret?

Anselm Kreuzer: Jeder, der Musik für sein Geschäft nutzen möchte, egal ob es nun um eine Kneipe oder einen Streamingdienst geht, hat natürlich ein Interesse daran, die Musik nach Möglichkeit kostenlos nutzen zu dürfen. Wenn ein Urheber sich für beispielsweise für eine wenig restriktive Creative-Commons-Lizenz entscheidet, erteilt er "jedermann" das Recht dazu, unter gewissen Auflagen der Urheber-Nennung. Und wenn es Mitgliedern einer Verwertungsgesellschaft erlaubt ist, sich im Einzelfall für eine solche Lizenz zu entscheiden, können die Aufführenden der Musik sagen "du musst dein Werk ja gar nicht über die GEMA abrechnen lassen, sondern kannst es auch unter Creative Commons stellen".

"Die C3S hat ihre Finger in Wunden gelegt"

Backstage PRO: Aber wo siehst du denn den größten Vorteil an der C3S?

Anselm Kreuzer: Einen echten Vorteil könnte man erst bewerten, wenn diese Organisation denn auch als Verwertungsgesellschaft operieren würde. Das ist aber nicht in Sicht.

Einen indirekten Vorteil sehe ich: Es gibt viele Stimmen in der Gesellschaft und insbesondere in der Tech-Branche, wonach Urheberrecht und Verwertungsgesellschaften obsolet und gestrig sind. Die C3S hat, glaube ich, einigen diesem vermeintlich modernen Denken verhafteten Personen nahe bringen können, dass es doch sehr sinnvoll ist, Urheber am Erfolg ihrer Werke partizipieren zu lassen. Letztlich haben manche Personen über die Befassung mit dem Gedankenexperiment C3S gelernt, wie sinnvoll die GEMA ist. Und auch die GEMA hat bestimmt hier und da etwas dazulernen können, indem die C3S ihre Finger in kleinere Wunden gelegt hat – auch wenn sie selbst dafür keine Patentlösungen hat.

Backstage PRO: Aber ergibt Creative Commons (CC) denn vor diesen Hintergründen, die wir bis eben besprochen haben, nicht generell mehr Sinn?

Anselm Kreuzer: Mehr Sinn als was?

Backstage PRO: Als das bisherige System?

Anselm Kreuzer: Creative Commons bedeutet, dass Urheber auf Teile ihrer urheberrechtlichen Ansprüche zugunsten der Allgemeinheit verzichten – bis hin zum verbindlichen Vergütungsverzicht. Wer Hobby-Urheber ist oder seine Werke nur als Promo für Konzerte sieht, kann Creative Commons nutzen.

Wer von der Nutzung seiner Werke leben können möchte – bzw. muss, da sie oder er ausschließlich als Komponist/Textdichter tätig ist –, der sollte es sich gut überlegen, ob er Rechte an seinem Werk unwiderruflich "verschenkt". Am Ende profitieren über Creative Commons Suchmaschinenanbieter und Aggregatoren von einer Fülle "freier" Inhalte, während Urheber leer ausgehen. Aber wie gesagt: Wer das ausdrücklich so möchte und nicht in einer starken Verwertungsgesellschaft sein möchte, der kann das ja machen.

Backstage PRO: Vielen Dank für deine Zeit!

Ähnliche Themen

Hans-Peter Malten neuer stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der GEMA

Mit sofortiger Wirkung

Hans-Peter Malten neuer stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der GEMA

veröffentlicht am 09.07.2019

Urteil: "Service-Gebühr" für Eventims Online-Tickets laut OLG Bremen unzulässig

2,50€ für den eigenen Mehraufwand?

Urteil: "Service-Gebühr" für Eventims Online-Tickets laut OLG Bremen unzulässig

veröffentlicht am 22.06.2017   1

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) rechnet mit Rekordeinnahmen für 2016

Ergebnisse der Berechtigtenversammlung 2017

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) rechnet mit Rekordeinnahmen für 2016

veröffentlicht am 16.05.2017   1

Newsletter

Abonniere den Backstage PRO-Newsletter und bleibe zu diesem und anderen Themen auf dem Laufenden!