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Lockdown: Neue Beschränkungen ab dem 2. November treffen die Live-Branche hart

News von Florian Endres
veröffentlicht am 28.10.2020

coronakrise kulturpolitik

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich am Abend des 28. Oktober 2020 mit den Ministerpräsidenten auf Einschränkungen des öffentlichen Lebens als Reaktion auf den drastischen Anstieg der Corona-Infektionszahlen geeinigt. Für die Veranstaltungsbranche sieht es weiterhin düster aus.

Ziel der beschlossenen Maßnahmen ist, so Merkel in einer Pressekonferenz, in erster Linie die Eindämmung der Neuinfektionen. Nur so könne langfristig ein nationaler Notstand und eine mögliche Überlastung des deutschen Gesundheitssystems verhindert werden. 

Die Regeln, auf die sich Merkel mit den Ministern der Länder geeinigt hat, nähern sich deutlich den Einschränkungen des ersten Lockdowns im Frühjahr an, und sollen bereits ab Montag, dem 2. November 2020 in Kraft treten. Im Beschlusspapier für die Konferenz war ursprünglich noch vom 4. November die Rede. 

Die Auswirkungen auf die Veranstaltungswirtschaft

Wie bereits im ersten Lockdown werden auch ab Anfang November Clubs und Diskotheken geschlossen bzw. müssen geschlossen bleiben, ebenso auch weitere Live-Spielstätten sowie Opern- und Konzerthäuser.

Die Schließung ist bis Ende November angesetzt; zwei Wochen nach Inkrafttreten der Regeln wollen die Kanzlerin und die Regierungsschefs erneut beraten: Es soll eruiert werden, ob die Maßnahmen zielführend sind, oder ob diese unter Umständen weiter angepasst werden müssen. 

Schwerer als zuvor

Für die Veranstaltungsbranche ist dieser Beschluss ein Schlag ins Gesicht: Viele Branchenakteure hatten im Vorfeld der Verhandlungen gefordert, Schließungen mit "Augenmaß" durchzusetzen, sodass Spielstätten mit guten Hygienekonzepten möglichst offen bleiben können.

Ein großer Teil der deutschen Veranstalter/innen und Locationbetreiber/innen wurden bereits im Zuge des ersten großen Lockdowns im Frühjahr an den Rand der Insolvenz gebracht. Die Live-Events, die über den Sommer unter Einhaltung der Abstands- und Hygienebestimmungen durchgeführt wurden, konnten wiederum aufgrund der notwendigen Begrenzung der Personenzahl kaum profitabel veranstaltet werden. 

Ein neuerliches "Berufsverbot" wird die gesamte Branche damit härter treffen als im Frühjahr, da eventuelle Rücklagen in den meisten Fällen verbraucht sein dürften. Damit ist die Veranstaltungswirtschaft mehr denn je auf passgenaue Hilfen angewiesen.

Es kommt auf die Hilfen an

Es wird sich zeigen, inwiefern die in der Beratung beschlossenen Hilfen für von den neuen Maßnahmen betroffene Unternehmen auf die kleinteilige und komplexe Wertschöpfungskette der Live-Branche passen werden: Firmen bis zu 50 Mitarbeiter/innen sollen bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erhalten, größeren Betrieben stehen Überbrückungshilfen von bis zu 70 Prozent zu. 

Außerdem bleibt zu hoffen, dass auch die von Wirtschaftsminister Peter Altmaier im ARD-Morgenmagazin angekündigten, weiteren Hilfen für Solo-Selbstständige diesmal ihr Ziel nicht verfehlen. Altmaier hatte sich im Ersten einsichtig gezeigt darin, dass die bisherige Ausgestaltung der Hilfsangebote für Solo-Selbstständige und Kulturschaffende eben nicht funktionieren, und eine Überarbeitung angekündigt. 

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