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Kein Verfahrensfehler

Plagiatsprozess um "Stairway to Heaven": Led Zeppelin haben nicht geklaut

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 13.03.2020

urheberrecht

Plagiatsprozess um "Stairway to Heaven": Led Zeppelin haben nicht geklaut

Led Zeppelin (Song Remains the Same, 1976). © Warner Bros. Entertainment Inc.

Ein US-Gericht hat im Plagiatsprozess um Led Zeppelins "Stairway to Heaven" zu Gunsten der Band entschieden: Der Song sei keine Kopie des 1971 veröffentlichten Titels "Taurus" der Band Spirit.

Mark Andiss, der Bassist der Band Spirit sowie der Nachlassverwalter des "Taurus"-Komponisten Randy California hatten bereits 2014 gegen Led Zeppelin geklagt und der Band vorgeworfen, den 1968 veröffentlichten Song für das "Stairway to Heaven"-Intro verwendet zu haben.

In Berufung

2016 wurde der Prozess zu Gunsten von Led Zeppelin entschieden. Der Richter argumentierte, dass der verwendete a-moll-Akkord – ein häufig verwendeter Akkord in der populären Musik – nicht für den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung ausreiche.  

Die Kläger hatten daraufhin Berufung gegen das Urteil eingelegt. Im Herbst 2018 entschied das Bundesberufungsgericht, dass der Richter einen Verfahrensfehler begangen habe, da er den Geschworenen mitgeteilt hatte, dass einzelne Noten und Tonleitern nicht unbedingt schützenswert seien. Weiterhin wurde dem Richter vorgeworfen, den Geschworenen die beiden betreffenden Songs nie vorgespielt zu haben. 

Ein Präzedenzfall?

Das Berufungsgericht in San Francisco entschied im aktuellen Prozess jedoch, dass der Richter im ersten Prozess richtig gehandelt habe. Die Geschworenen hätten die Songs nicht hören müssen, da nach US-amerikanischem Recht vor 1971 nur die Komposition, nicht aber die Aufnahmen schützenswert waren.

Das Urteil könnte sich als wegweisend für Musiker/innen und Songwriter/innen erweisen. In den vergangenen Jahren häuften sich Plagiarismusvorwürfe und -prozesse, und das, obwohl es sich bei ähnlich klingenden Melodien aufgrund der Beschränkungen musikalischer Konventionen eben auch um Zufälle handeln kann.

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