Kostenerstattung für abgesagte Konzerte
Überbrückungshilfe III bietet spezielle Hilfen für Veranstalter und Kulturschaffende
Die Überbrückungshilfe III enthält spezielle Regelungen für die Veranstaltungsbranche. Diese kann Ausfall- und Vorbereitungskosten für Konzerte im Zeitraum März bis Dezember 2020 geltend machen. Viele Details sind aber noch unklar und auch der lange angekündigte Ausfallfonds macht keine Fortschritte.
veröffentlicht am 04.03.2021