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Wer bekommt wann was und warum?

Festgage, Door-Deal, After Break und Co: Typische Deals für Bands im Überblick

Tipps für Musiker und Bands von Reinhard Goebels
veröffentlicht am 16.07.2019

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Festgage, Door-Deal, After Break und Co: Typische Deals für Bands im Überblick

Gagenvereinbarungen zwischen Bands und Veranstaltern können sehr unterschiedlich aussehen. © Savvas Stavrinos via Pexels

Wenig Gage, viel Gage – je nach konkreter Vereinbarung zwischen Live-Act und Veranstalter bleibt mal mehr, mal weniger Geld beim Künstler hängen. Wir haben wichtige Infos für euch zusammengetragen, wie die gängigsten Modelle funktionieren und was es mit Garantie, Prozenten, Break Even Point und Co. auf sich hat.

Die Festgage

Am besten kalkulieren lässt sich für eine Band logischerweise mit einer im Vorfeld vereinbarten Festgage. Aus Sicht eines Veranstalters ist eine Festgage jedoch nur dann sinnvoll, wenn er bei einer Band von einem ausreichenden Ticketverkauf ausgehen kann, der die Kosten für die Veranstaltung inklusive der Gage auch mindestens deckt.

Bei einer relativ unbekannten Band fehlen für Veranstalter jedoch die Anhaltspunkte für ein solches Vertrauen bzw. das Risiko für Verluste ist zu hoch, um eine nennenswerte Festgage in Betracht zu ziehen.

Bei sogenannten Dienstleistungsgigs wie etwa bei Privatpartys, Hochzeiten oder Firmenevents sind Festgagen jedoch in der Regel alternativlos, da hier das Besucheraufkommen nicht im direkten Zusammenhang mit der Band steht und zudem kein Umsatz entsteht, an dem sie beteiligt werden könnte. Entscheidender als der tatsächliche Bekanntheitsgrad einer Band ist für ein solches Engagement demnach meist eher die Professionalität der Darbietung und das gewünschte Repertoire des Veranstalters.

Auch bei Festivals sind Festgagen das Mittel der Wahl.

Der Door-Deal

Beim Door-Deal, zuweilen auch Türdeal, Split oder “gegen die Tür spielen” genannt, hängen die Einnahmen der Band direkt von der Anzahl der zahlenden Zuschauer ab. Die Band erhält dabei entweder ganz oder zu einem bestimmten Prozentsatz die Einnahmen aus dem Ticketverkauf und der Abendkasse, während der Veranstalter die restlichen Prozente erhält. Dadurch trägt die Band einen Teil der Verantwortung dafür, dass genügend Besucher kommen, damit sich die Show finanziell lohnt.

Die Aufteilung erfolgt beispielsweise im Verhältnis 70/30 oder 60/40, wobei die erste Zahl jeweils den Anteil der Künstler beschreibt. Vor der Berechnung der Prozente wird vom Veranstalter häufig die Mehrwertsteuer in Höhe von 7% abgezogen. Die Einnahmen der Gastronomie bleiben dabei für gewöhnlich vollständig beim Clubbetreiber oder dem Veranstalter. Sind mehrere Bands an einem Door-Deal beteiligt, wird die Rechnung natürlich etwas komplizierter. Es empfiehlt sich, bereits im Vorfeld entsprechende Absprachen zu treffen, wer welchen Anteil erhält.

Da der Veranstalter bei einem Door-Deal ein geringeres finanzielles Risiko trägt, wird dieser häufig auch für Shows von weniger etablierten Acts genutzt. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Door-Deal automatisch schlechter für eine Band ist als die Festgage. Für eine Band, die ohnehin eine stabile “Zugkraft” aufweist und mit einer bestimmten Besucherzahl rechnen kann, spielt das höhere Risiko im Vergleich zu Festgage keine große Rolle. Wird eine Show außerordentlich gut besucht, erhöhen sich zudem die Einnahmen für den Act. Dieses Potenzial bietet die Festgage nicht. 

Ein Beispiel für den Door-Deal

Ein typischer 60/40-Door-Deal mit einem Clubbetreiber oder einem örtlichen Veranstalter bei einer Clubgröße von 300 bis 1000 Personen kann folgendermaßen aussehen:

  • Die Band erhält 60% der Netto-Einnahmen des Ticketverkaufs ab der ersten verkauften Karte.
  • 40% der Netto-Ticketeinnahmen verbleiben beim örtlichen Clubbetreiber/Veranstalter.
  • 100% der Gastronomie verbleiben beim örtlichen Clubbetreiber/Veranstalter.
  • Seine 40% der Netto-Ticketeinnahmen verwendet der örtliche Veranstalter zur Deckung der Produktionskosten und stellt dafür Dinge wie Tontechnik und Lichttechnik, Catering, GEMA, KSK, Werbung, Hallenmiete, Versicherung, Reinigung und Security.
  • Auch etwaige Hotelkosten werden zuweilen – jedoch nicht grundsätzlich – vom Veranstalter übernommen.

Garantie gegen Prozente

Eine solcher Deal kann auch mit einer Garantie kombiniert werden, die gegen die Prozente verrechnet wird. Die Band erhält dann anstelle der vereinbarten Prozente die durch die Garantie festgehaltene Summe, sofern die prozentuale Beteiligung einen niedrigeren Betrag als die Garantie ergeben würde. Anders gesagt: Die Band erhält entweder die Garantie oder den vereinbarten Prozentsatz, je nachdem, was von beidem am Ende des Abends höher ist.

Während die Band durch die Garantie gegenüber dem reinen Prozentedeal zumindest ein Stück weit finanzielle Sicherheit erhält (sodass ggf. etwa die Deckung der Grundkosten für einen Techniker, Reisekosten und Spesen gesichert ist), wird das finanzielle Risiko für den Veranstalter größer. Auch hier gilt demnach: Ob solch ein Deal aus Veranstaltersicht in Frage kommt, hängt also davon ab, wie weit ein Veranstalter vom Erfolg einer Show ausgehen kann.

Prozente nach Break Even

Die prozentuale Beteiligung einer Band findet mitunter erst nach Überschreiten der Gewinnschwelle, dem sogenannten “Break Even Point” statt. Das bedeutet, dass der Veranstalter von den Ticketeinnahmen zunächst die mit der Show verbundenen Kosten abzieht, bevor der übrig bleibende Betrag im vereinbarten Verhältnis aufgeteilt wird.

Der Veranstalter kann sich dadurch absichern; für eine Band besteht jedoch theoretisch die Gefahr, gänzlich leer auszugehen, wenn die Einnahmen des Abends die veranschlagten Kosten nicht übersteigen. Es lohnt sich für eine Band daher, in einem solchen Fall bereits vor der Zusage eine Auflistung der Kosten vom Veranstalter zu erbitten.

Garantie plus Prozente

Um einen derartigen Deal für Künstler attraktiver zu machen, kann er auf folgende Weise mit einer Garantie verbunden werden: Die Band erhält in jedem Fall einen vorher vereinbarten garantierten Betrag; von allen Ticketeinnahmen, die den Break Even Point übersteigen (der dabei auch die Garantiesumme beinhaltet), erhält die Band dann zusätzlich die prozentuale Beteiligung in der vereinbarten Höhe.

Beispiel für Garantie plus Prozente

Betrachten wir erneut einen 300er bis 1000er Club, kann ein typischer Deal nach dem Schema Garantie plus Prozente also z.B. so aussehen:

  • Die Band erhält eine Nettogarantiegage z.B. in Höhe von 1.000 € (zzgl. 7% MwSt.) plus 60% der Nettoeintrittseinnahmen ab Break Even Point (= Kostendeckung) des örtlichen Veranstalters.

Das bedeutet:

  • Der örtliche Veranstalter zahlt in jedem Fall eine Gage in Höhe von 1.000 € und stellt auf eigene Kosten Dinge wie Ton- und Lichttechnik, Catering, GEMA, KSK, Hotel, Werbung, Hallenmiete, Reinigung und Sicherheit.
  • Ab Deckung aller Kosten des örtlichen Veranstalters werden die weiteren Nettoticketeinnahmen im Verhältnis 60% für die Band und 40% für den Veranstalter geteilt.

Mindestticketabnahme

Obwohl das finanzielle Risiko für den Veranstalter bei einem Door-Deal für gewöhnlich nicht so hoch ist wie bei einer Festgage, ist es selbstverständlich dennoch möglich, dass die Kosten die Einnahmen des Veranstalters übersteigen, wenn sich letztlich zu wenige Besucher einfinden.

Daher verlangen Veranstalter bei kleineren Shows oder Support-Slots zuweilen eine Mindestticketabnahme, die eine Band dazu verpflichtet, eine Mindestanzahl an Tickets selbst zu verkaufen.

Die Mindestticketabnahme ist eine Variante des “Pay-to-Play”. Häufig müssen Acts die Tickets zuvor selbst erwerben; zuweilen werden ihnen die Tickets auch auf Kommission überlassen, sodass sie das Geld dafür erst am Show-Abend vorlegen müssen. Für beide Fälle gilt natürlich: Ein solcher Deal ergibt für die Band nur dann Sinn, wenn sie auch sicher ist, die Tickets loszuwerden. Ansonsten droht ihr, auf den Karten sitzenzubleiben und am Ende noch draufzulegen.

For promotional use only

Nicht nur die konkrete Höhe der Gage, sondern auch die Art des Deals, die ein Veranstalter einzugehen bereit ist, hängt also davon ab, wie sicher dieser den Erfolg der Show wähnt. Auch der klassische Hut dreht nach wie vor seine Runden.

Daneben gibt es natürlich auch zuhauf Gigangebote, bei denen keinerlei Gage oder allenfalls eine sogenannte Aufwandspauschale zur Deckung von Benzinkosten und Co. angeboten wird. Häufig handelt es sich dabei zum Beispiel um Support-Slots oder etwa Opening-Slots kleinerer Festivals, die mitunter kaum in der Lage sind, ihre Kosten zu decken. Längst keine Seltenheit mehr sind auch "Buy in"-Deals, bei denen sich Bands als Support-Act zu Promotion-Zwecken in die Shows eines bekannteren Main-Acts “einkaufen” (oder von ihrer Agentur eingekauft werden).

Vermutlich gibt es nur äußerst wenige Bands (Cover-, Tribute- oder Galabands einmal ausgenommen), die nicht zumindest zu Beginn ihr Karriere mehrere Gigs ohne Gage absolviert haben. Die möglichen Gründe, warum Bands solche Shows spielen, sind verschieden – sei es, um Bühnenpraxis zu erhalten, neues Publikum zu erschließen, für einen guten Zweck oder einfach nur, um Spaß zu haben.

Ob derlei Angebote im Einzelfall tatsächlich als lohnenswert betrachtet werden, muss natürlich letztlich jede Band selbst abwägen.

Erzählt uns von euren Erfahrungen!

Welche Konditionen ein Deal genau enthält und welche Kosten von einem Veranstalter übernommen werden, ist natürlich grundsätzlich immer Verhandlungssache. Es existieren denkbar viele weitere Varianten und Modelle.

Deshalb würden wir auch gerne von euch wissen, welchen Deals ihr schon begegnet seid, welche bei euch am häufigsten zustande kommen und welche ihr sowohl für Veranstalter als auch für Bands am fairsten haltet. Schreibt uns in den Kommentaren!

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